Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Tagungen der Juristischen Fakultät der Universität Basel gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Tagungsbeiträge beinhalten die jeweils in der Teilnehmeranmeldung genannten Leistungen. Reisespesen oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind darin nicht enthalten.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungsbeiträge vollumfänglich und fristgerecht bis 7 Tage vor Tagungsbeginn zu zahlen. Bei Online-Teilnahme ist die Anmeldung und Zahlung bis zum Tag der Veranstaltung möglich.

Die Juristische Fakultät der Universität Basel kann den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die Tagungsbeiträge nicht fristgerecht gezahlt worden sind.

Mit der vollständigen und fristgerechten Bezahlung des Tagungsbeitrages erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (z.B. Plenarveranstaltung, Workshops) der Tagung teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an Teilen oder der gesamten Veranstaltung, können die Angemeldeten keine Erstattung oder Teilerstattung des Tagungsbeitrages gegenüber der Juristischen Fakultät der Universität Basel ableiten.

Das abgedruckte Programm ist gültig zum Zeitpunkt der Drucklegung des Flyers. Die Juristische Fakultät behält sich vor, kurzfristige Programmänderungen vorzunehmen (Ort, Zeit, Dozierende, inhaltliche Ausgestaltung), die der Qualitätssicherung und/oder der Organisation und Durchführbarkeit der Veranstaltung dienen.

Die ausführlichen Annullierungsbestimmungen sind auf dem jeweiligen Veranstaltungsflyer erwähnt. Ersatzteilnehmende sind herzlich willkommen. Ihren Abmeldewunsch senden Sie bitte per E-Mails an Recht-Aktuell-ius@unibas.ch.

Die Juristische Fakultät der Universität Basel behält sich vor, die Tagung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor dem Beginn der Tagung abzusagen. Die bereits gezahlten Tagungsbeiträge werden vollständig erstattet.

Die Juristische Fakultät der Universität Basel schliesst für alle Tagungen die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während der Veranstaltung entstehen, aus. Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Gerichtsstand ist Basel. Für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.

Basel, 10. März 2021